Reparaturkostenkalkulation

bei Bagatellschäden

Eine Reparaturkostenkalkulation erstellen wir Ihnen bis zu einer Schadenhöhe von max. 1.000,00 Euro. Die Reparaturkostenkalkulation wird grundsätzlich vom Geschädigten bzw. Auftraggeber bezahlt. Vorteil gegenüber einem Kostenvoranschlag der Werkstatt ist es, dass die Reparaturkalkulation vor Gericht belastbar ist und auch bei sehr neuen Fahrzeugen eine Wertminderung mit ausgewiesen wird. Mit einer Reparaturkostenkalkulation sind Sie somit auf der sicheren Seite, dass alle Fahrzeugschäden genau festgestellt wurden.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Unfall.

Zögen Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere kostenfreie 24h-Unfallhotline* 0800 100 7000 steht Ihnen täglich, rund um die Uhr, zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch über das Kontaktformular erreichen. Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.